FRAGE: Ich habe mir privat vor einem Jahr einen Computer für 1.200 € zzgl. 228 € Umsatzsteuer gekauft. Nun benötige ich den Computer für mein Unternehmen und müsste ihn ins Betriebsvermögen einlegen. Erhalte ich noch den Vorsteuerabzug nach § 15a UStG, wenn ich diesen jetzt in meinen Betrieb einlege?
ANTWORT von Jörg Wilde: Leider muss ich diese Frage mit Nein beantworten. Haben Sie ein Wirtschaftsgut für Ihr Privatvermögen erworben, steht Ihnen kein Vorsteuerabzug zu, weil Sie dort nicht Unternehmer sind. Weil Sie im Privatvermögen kein Unternehmer sind, dürfen Sie keine Umsatzsteuer berechnen. Aus diesem Grund erfolgt die Einlage in Ihr Unternehmen ohne Umsatzsteuer.