Leserfrage

Wie extravagant dürfen wir unsere Büroräume umgestalten?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Ann-Christin Hütte

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Derzeit renovieren wir die Büroräume des Geschäftsführers. Um den Aufenthalt in den Büroräumen möglichst attraktiv für unsere Geschäftspartner zu gestalten, planen wir die Anschaffung von hochwertigen, neuen Laptops/Bildschirmen, Flatscreen, Bestuhlung/Sofa einer Designermarke sowie Dekoration durch 2 Kunstwerke (Leinwand und Skulptur). Die Gesamtkosten der neuen Ausstattung belaufen sich auf rund 40.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Was meinen Sie: Können wir von einem Vorsteuerabzug ausgehen oder wird das Finanzamt unsere Aufwendungen als vollkommen unangemessen ansehen?

ANTWORT von Ann-Christin Hütte:

Zuerst einmal ist es richtig und wichtig, dass Sie sich bei der Umgestaltung Ihrer Büroräume Gedanken über den Vorsteuerabzug und die Angemessenheit machen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‘Umsatzsteuer aktuell’ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!