FRAGE: Derzeit renovieren wir die Büroräume des Geschäftsführers. Um den Aufenthalt in den Büroräumen möglichst attraktiv für unsere Geschäftspartner zu gestalten, planen wir die Anschaffung von hochwertigen, neuen Laptops/Bildschirmen, Flatscreen, Bestuhlung/Sofa einer Designermarke sowie Dekoration durch 2 Kunstwerke (Leinwand und Skulptur). Die Gesamtkosten der neuen Ausstattung belaufen sich auf rund 40.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Was meinen Sie: Können wir von einem Vorsteuerabzug ausgehen oder wird das Finanzamt unsere Aufwendungen als vollkommen unangemessen ansehen?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Zuerst einmal ist es richtig und wichtig, dass Sie sich bei der Umgestaltung Ihrer Büroräume Gedanken über den Vorsteuerabzug und die Angemessenheit machen.