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Neues Informationsportal für EU-Kleinunternehmer

Seit 1.1.2025 gelten EU-weit neue Kleinunternehmerreglungen – der sogenannte EU-Kleinunternehmer. Damit sind auch einige mittelständische Unternehmen in Deutschland von der Neuregelung betroffen, denn: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde deutlich von 22.500 € auf 55.000 € Umsatz im Jahr angehoben.

Ann-Christin Hütte

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Künftig kann es sein, dass Kunden oder Geschäftspartner als Kleinunternehmer Ihnen gegenüber auftreten, obwohl die bisherige Abrechnung mit USt-Ausweis erfolgte.

Aufgrund der Änderungen insbesondere auch der Pflichten von Kleinunternehmern hat die EU ein Informationsportal zur Verfügung gestellt (englische Version). Hier finden Sie die Voraussetzungen und Folgen der Kleinunternehmerreglung. Zudem gibt es ein SME-on-the-web-Tool, mit dem Sie eine Kleinunternehmer-IdNr. auf Richtigkeit überprüfen können: https://sme-vat-

rules.ec.europa.eu/

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