FRAGE: Ich bin Fahrzeughändler in Mülheim-Kärlich und habe vor einigen Jahren einen Oldtimer von einer Privatperson erworben, um diesen in meinem Ausstellungsraum auszustellen. Dort stand er auch mehrere Jahre. Gebucht wurde der Oldtimer im Anlagevermögen meines Unternehmens. In diesem Jahr werde ich endlich meine Ausstellungshalle umbauen und modernisieren. Aus diesem Grund möchte ich den Oldtimer verkaufen.
Nun frage ich mich, ob ich für diesen Oldtimer die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden kann.