FRAGE: Unser Unternehmen hat im Juni 2025 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Hier in Umsatzsteuer aktuell habe ich gelesen, dass wir einen Umsatzsteuerkontrollpfad für unsere Eingangsrechnungen geregelt haben müssen. Wir haben dies bis heute aus zeitlichen Gründen noch nicht geschafft. Entsprechend befürchten wir, dass der Prüfer uns das Fehlen negativ auslegen wird. Das bereitet uns natürlich einiges Kopfzerbrechen. Deshalb unsere Frage: Welche Folgen hat der fehlende Kontrollpfad für unser Unternehmen?
ANTWORT von Jörg Wilde: Sie müssen vom Grundsatz her keine Befürchtungen wegen des fehlenden Kontrollpfades haben. Kann der Prüfer des Finanzamts bei der Prüfung Ihrer Belege und Buchungen keine Fehler feststellen, ergeben sich für Sie keine negativen Folgen.