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­Intrastat-Meldeschwellen 2025: Sind Sie meldepflichtig?

Als Unternehmer haben Sie mit viel Bürokratie zu kämpfen – nicht nur die einzelnen Vorschriften der Steuergesetze wie der USt bedürfen einer genauen Beachtung, wenn Sie beispielsweise Umsätze im Ausland erbringen. Auch weitere Vorgaben des Fiskus müssen Sie bei solchen Geschäftsbeziehungen im Auge behalten. So auch das Außenhandelsstatistikgesetz und die damit verbundenen Meldepflichten. Der Bundestag hat im ersten Quartal 2025 Bürokratieentlastungen für diese Meldepflichten beschlossen. Lesen Sie, was jetzt wichtig für Sie ist.

Ann-Christin Hütte

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Mit dem Außenhandelsstatistikgesetz sind auch Meldepflichten für Unternehmen verknüpft. Die sogenannte Intrahandelsstatistik erfasst dabei den tatsächlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten. Als Unternehmen müssen Sie hierzu Statistikangaben, sogenannte Intrastat-Meldungen, abgeben, soweit Sie die Meldeschwellen erreichen (siehe unten).

Achtung: Unterscheiden Sie Intrastat- und Zusammenfassende Meldungen

Bei diesen Meldungen handelt es sich gerade nicht um die Zusammenfassende Meldung nach § UStG, die Sie ebenfalls für Geschäftsbeziehungen wie innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe übermitteln müssen. Die Zusammenfassende Meldung dient der Finanzverwaltung zur Überprüfung der EU-weiten Geschäftsbeziehungen und richtigen Versteuerung der USt, da nicht nur Sie als inländischer Unternehmer den Umsatz melden, sondern auch Ihr Geschäftspartner in dem anderen EU-Land eine Meldung tätigt. Somit soll ein Abgleich und eine Sicherstellung der Besteuerung gewährleistet sein. Bei der Intrastat-Meldung melden Sie keine Leistungen, sondern die betroffenen Waren. Diese Meldung ist außerdem nur erforderlich, wenn Sie die vergebenen Schwellenwerte für Warenerhalt/Warenversand überschreiten. Zwar müssen Sie auch die USt-IdNr. des anderen EU-Unternehmers und des Ursprungslands der Ware angeben – allerdings nicht zur Verfolgung steuerlicher Zwecke. Die Intrastat-Meldung dient eher Statistikzwecken und der Branchenanalyse. Die Intrastat-Meldungen sind in allen EU-Ländern vorgeschrieben. So lassen sich Entwicklungen von Warenbewegungen nachvollziehen.

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