Sachverhalt: Überlassung von Räumlichkeiten und Einrichtung
Claudia Neumann ist Blumenhändlerin. Gleichzeitig ist sie an der GmbH & Co.KG als Kommanditistin beteiligt. Aufgrund des Gesellschaftsvertrags erhält Frau Neumann einen Gewinnanteil als Gesellschafterin. Mit Wirkung vom 1.4.2025 vermietet Frau Neumann der GmbH & Co.KG ein Betriebsgebäude mit Einrichtungsgegenständen (Büromöbel etc.). Als Mietzins ist vereinbart, dass Frau Neumann eine Umsatzbeteiligung von 10 %, mindestens aber 50.000 € jährlich erhält. Der Mietzins gilt als angemessen.