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Eine umsatzsteuerliche Gratwanderung: Wann Ihre Gesellschafterleistungen umsatzsteuerpflichtig sind – und wann nicht

In der komplexen Welt des Umsatzsteuerrechts ist der Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter eine herausfordernde Fragestellung. Sie fragen sich, welche Transaktionen als echter Leistungsaustausch zu werten sind und welche nicht? Entdecken Sie die vielschichtigen Kriterien und Fallstricke, die in renommierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) verhandelt wurden. Lassen Sie sich überraschen, wie feine Unterschiede in der Ausgestaltung zu weitreichenden steuerlichen Konsequenzen führen können.

Jörg Wilde

03.04.2025 · 8 Min Lesezeit

Warum Sie als Gesellschafter auch im Fokus der Umsatzsteuer stehen

Sind Sie als Gesellschafter auch unternehmerisch tätig, stehen Sie im umsatzsteuerlichen Fokus, wenn es darum geht, Ihre Leistungen an die Gesellschaft korrekt zu qualifizieren. Ihr Finanzamt prüft hierbei, ob es sich bei Ihrer Leistung um einen steuerbaren Leistungsaustausch oder um einen nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag handelt. Gemäß UStG können Sie als Gesellschafter sowohl Leistungen im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Beitragsverhältnisses als auch auf Basis eines gesonderten schuldrechtlichen Austauschverhältnisses erbringen.

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