Stolze 144 Seiten umfasst das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen den Unions-Parteien und der SPD. Natürlich drehen sich nicht alle davon um das Thema Steuern. Allerdings steht dieser Aspekt – wie sollte es anders sein – im Fokus der Öffentlichkeit. Ich fasse für Sie die wichtigsten Pläne aus dem Koalitionsvertrag zusammen und zeige Ihnen, was in absehbarer Zeit auf Sie zukommt.
Die degressive Abschreibung steht erneut als Wunderwaffe im Fokus
Als „Investitions-Booster“ soll die degressive AfA die Wirtschaft beleben. Was bekannt ist: Die degressive Abschreibung soll in Höhe von 30 % für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden und für Ausrüstungsinvestitionen gelten. Darunter zu verstehen sind Anschaffungen bzw. Herstellungen von beweglichen Anlagen wie Maschinen, Fahrzeugen und anderen Geräten.
Wird das Vorhaben in dieser Form umgesetzt, kann es zu einer rückwirkenden Anwendung der degressiven AfA kommen. Ob das wirklich so sein wird, lässt sich allerdings im Moment noch nicht sagen.
Die Körperschaftsteuer soll gesenkt werden
Der „Investitions-Booster“ soll nur die erste Stufe der Förderung von Unternehmen und damit der deutschen Wirtschaft insgesamt sein. Geplant ist, nach Ablauf der degressiven AfA zum 31.12.2027 die Körperschaftsteuer ab 2028 von derzeit 15 % in 5 Schritten um jeweils einen Prozentpunkt abzusenken. Aktuell noch nicht bekannt ist, ob es sich bei dieser Absenkung um eine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Maßnahme handelt. Auch Personengesellschaften sollen über das Optionsmodell des § 1a KStG von dieser Absenkung profitieren. Dazu soll die seit 2022 für Personengesellschaften wie der KG oder der OHG geltende Möglichkeit zur optionalen Körperschaftsbesteuerug verbessert und damit attraktiver gemacht werden. Als gegenläufigen Effekt haben die Koalitionspartner beschlossen, den Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von derzeit 200 auf 280 % zu erhöhen.
E-Fahrzeuge sollen attraktiver werden
Mit Abschaffung der Prämie für den Kauf von E-Fahrzeugen sind die Verkaufszahlen deutlich zurückgegangen. Um die E-Mobilität zu stärken, sieht der Koalitionsvertrag eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge vor. Eine genaue Ausgestaltung ist allerdings noch nicht geplant.
Es werden Anreize für mehr und längeres Arbeit gesetzt
Der Koalitionsvertrag sieht in mehreren Punkten Maßnahmen vor, mit denen Mehrarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver werden soll. Dazu gehören:
- Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei ausgezahlt werden können.
- Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit sollen begünstigt werden.
- Freiwillig längeres Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus soll mit einer steuerfreien Entlohnung von bis zu 2.000 € im Monat gefördert werden.
Diese diversen Einzelmaßnahmen sind ebenfalls im Koalitionsvertrag enthalten
Die diversen Maßnahmen im Überblick:
- Die Entfernungspauschale soll ab 2026 ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen.
- Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 € erhöht werden.
- Die Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab 2026 dauerhaft 7 % betragen.
- Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
- Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll verzichtet werden.
- Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 € sollen ab 2027 zur Nutzung einer Registrierkasse verpflichtet werden.
Ein Koalitionsvertrag ist noch kein Gesetzespaket. Es wird sich zeigen, ob, wann und in welcher Form die kommende Bundesregierung die Umsetzung der einzelnen Inhalte gelingen wird. Gespannt bin ich darauf, wann der „Investitions-Booster“ in Form der degressiven Abschreibung kommen wird. Stehen bei Ihnen Investitionen ins Haus, sollten Sie meiner Meinung nach noch etwas warten, bis es klarere Informationen aus der Politik gibt.